Bezahlung
Leistungen und Medikamente sind sofort nach Erbringung der Leistung in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte zu begleichen. Bei Operationen und besonderen Eingriffen, sowie bei der Aufnahme von stationären Patienten muss die Hälfte der geschätzten Kosten angezahlt werden, der Rest wird bei Abholung des Patienten beglichen.
Bei hohen Operationskosten/langen stationären Aufenthalten können Sie bei unserem Partner der Tierverbund ein Kreditpaket in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: www.tierverbund.de.
GOT
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) hat sich zum 22. November 2022 geändert. Warum dies passiert und was die Änderung für Sie als für Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer bedeutet, können Sie auf der Webseite www.got-anpassung.de im Detail nachlesen.
Medikamentenabgabe
Wir versuchen in unserer hauseigenen Apotheke ein möglichst großes Spektrum an Tierarzneimitteln und Futterergänzungsmitteln für Ihre Tiere auf Vorrat zuhalten. Leider ist es uns aufgrund der stetig steigenden Zahl von Arzneimitteln und Generika nicht möglich, sämtliche Medikamente zu bevorraten.
Wir möchten Sie in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass wir nach § 56a des Arzneimittelgesetzes alle rezept- und apothekenpflichtigen Arzneimittel ausschließlich für die in unserer Klinik behandelten Tiere abgeben bzw. rezeptieren dürfen. Da wir keine öffentliche Apotheke im Sinne des Arzneimittelgesetzes sind, ist es uns nicht möglich, Rezepte von anderen Tierärzten einzulösen.
Tierkrankenversicherungen
Unsere Tiere sind heute Familienmitglieder, für die wir uns die bestmögliche Therapie wünschen. Eine Operation, eine chronische Erkrankung, eine langwierige Therapie nach einem Unfall, eine Computertomographie zur exakten Diagnostik… die Behandlung eines Tieres kann teuer werden – leider schneller als man denkt.
Wir verstehen gut, dass eine Tierklinik-Rechnung für das Familienbudget eine große Belastung sein kann. Deshalb empfehlen wir, mit einer Tierkrankenversicherung vorzusorgen.
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Blutbank
In unserer Blutbank wird aus den Blutspenden von Hunden ein oft lebensrettendes Blutprodukt (Blutplasma und Erythrozyten-Konzentrat) hergestellt. Dieses wird bei diversen Erkrankungen oder auch Unfall-bedingten schweren Blutverlusten dringend benötigt.
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Wildtiere
Der korrekte Umgang mit kranken oder verletzten Wildtieren
Vor allem in den Frühjahrs- und Sommermonaten werden sehr häufig Wildtiere bei uns vorgestellt, die in der Natur verletzt oder krank aufgefunden wurden. Die meisten Finder sind in dem Glauben, dass diese Tiere bei uns einfach abgegeben werden können, damit wir die Behandlung und Weiterversorgung übernehmen. Dem ist leider nicht so! Denn: Der Finder hat, in dem Moment, als er das Tier mitnahm, die volle Verantwortung für seinen Schützling übernommen!
Gesetzliche Lage
Zunächst sollte man wissen, dass es zwar gesetzlich erlaubt ist, Wildtiere in Not, die nicht unter das Jagdrecht fallen, mitzunehmen und zu versorgen, man diese aber wieder in die Natur zurücksetzen muss, sobald dies möglich ist.
Tiere, die unter das Jagdrecht fallen (wie beispielsweise Rehe, Füchse, Feldhasen, Waschbären, Wildenten und Greifvögel) dürfen allerdings – auch in Notsituationen – nicht einfach mitgenommen werden. Hier ist umgehend beim zuständigen Jäger oder der Polizei bzw. dem Ordnungsamt Anzeige zu erstatten – sonst macht man sich der Wilderei schuldig. Diese Meldung muss durch den FINDER des Tieres erfolgen und NICHT durch die Tierklinik oder eine Wildtier-Auffangstation.
Was machen wir als Tierklinik
Als Tierklinik Stommeln übernehmen wir, wo nötig und möglich, selbstverständlich gerne die medizinische Erstversorgung dieser Patienten, können aber die Pflege, das Aufpäppeln oder gar Wiederauswildern der Tiere nicht übernehmen. Wie schon oben geschrieben: Hier ist der Finder gefragt, der in dem Moment, als er das Tier mitnahm, die volle Verantwortung für seinen Schützling übernommen hat. Dazu gehört auch, dass alle anfallenden Kosten – im Zweifel auch für den Tierarzt – zu übernehmen sind.